Compliance-Regelung

Jedes Mitglied des Vereins Rhein Ruhr Power e.V. ist dazu aufgerufen, einem Verhaltenskodex bei allen Prozessen, Entscheidungen und Alltagsaktivitäten nachzukommen.

Diejenigen Vereinsmitglieder deren Unternehmen / Einrichtungen, bei denen sie beschäftigt sind, eine eigene Compliance- bzw. Verhaltensregelung haben, richten sich nach diesen.

Diejenigen Vereinsmitglieder deren Unternehmen / Einrichtungen, bei denen sie beschäftigt sind, keine eigene Compliance- bzw. Verhaltensregelung haben, verpflichten sich, sich nach der Compliance-Regelung des Rhein Ruhr Power e.V., zu verhalten.

Compliance Hinweise

Pflichtgemäß möchten wir Sie auf das europäische und nationale Kartellrecht aufmerksam machen, das untersagt, im Rahmen von Vereinstreffen wettbewerbsrelevante Themen wie Preise und Rabatte sowie individuelle Markteinschätzungen zu diskutieren oder sonstige sensible Unternehmensdaten auszutauschen.

Ebenso ist es untersagt, branchenbezogene Verhaltensweisen abzustimmen bzw. entsprechende Beschlüsse oder Vereinbarungen zu treffen.

Ein derartiges Vorgehen kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden, die der Verein und seine Mitgliedsunternehmen zu tragen haben. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund bitten wir um strikte Beachtung dieser Grundregeln.