Compliance-Regelung
Jedes Mitglied des Vereins Rhein Ruhr Power e.V. ist dazu aufgerufen, einem Verhaltenskodex bei allen Prozessen, Entscheidungen und Alltagsaktivitäten nachzukommen.
Diejenigen Vereinsmitglieder deren Unternehmen / Einrichtungen, bei denen sie beschäftigt sind, eine eigene Compliance- bzw. Verhaltensregelung haben und die hier im Folgenden aufgeführt sind, richten sich nach diesen.
Diejenigen Vereinsmitglieder deren Unternehmen / Einrichtungen, bei denen sie beschäftigt sind, keine eigene Compliance- bzw. Verhaltensregelung haben, verpflichten sich, sich nach der Compliance-Regelung des Rhein Ruhr Power e.V., zu verhalten.
Folgende Unternehmen / Einrichtungen verfügen über eine eigene Compliance-Regelung:
E.ON AG
E.ON Verhaltenskodex / Compliance Anforderungen
(Stand: 13.12.2011):
- Verhaltenskodex_de
- Verhaltenskodex_Anlage_1_Checkliste_Compliance
- Verhaltenskodex_Anlage_2_Leitlinien_Kartellrecht
- Verhaltenskodex_Anlage_3_Leitlinie_Zuwendungen
Die aktuellsten und damit gültigen Versionen der E.ON AG sind hier einsehbar.
ThyssenKrupp AG